Anlage 12 BBhV
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2010 - 2012; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Nicht zu den beihilfefähigen Hilfsmitteln gehören Gegenstände, die weder notwendig noch wirtschaftlich angemessen (§ 6 Absatz 3) sind, die einen geringen oder umstrittenen therapeutischen Nutzen oder einen geringen Abgabepreis haben (§ 25 Absatz 2) oder die zur allgemeinen Lebenshaltung gehören. Nicht beihilfefähig sind insbesondere folgende Gegenstände:
Adju-Set, Adju-Sano (vielseitig verwendbarer Stuhl)
Angorawäsche
antiallergene Matratzen, Matratzenbezüge und Bettbezüge
Aqua-Therapie-Hose
Arbeitsplatte zum Krankenfahrstuhl
Assistenzhund (soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt)
Augenheizkissen
Autofahrerrückenstütze
Autokindersitz
Autokofferraumlifter
Autolifter
Badewannengleitschutz, -kopfstütze, -matte
Bandage (soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt)
barrierefreie Badewanne, Sitzbadewanne
Basalthermometer sowie sonstige Hilfsmittel und Geräte zur Bestimmung und Kontrolle des Monatszyklus
Bauchgurt
Bestrahlungsgerät, -lampe zur Selbstbehandlung (soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt)
Bett (soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt)
Bettbrett, -füllung, -lagerungskissen, -platte, -rost, -stütze (soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt)
Bett- und Beistelltisch
Bidet
Bildschirmbrille
Blindenuhr, sprechende Armbanduhr
(frei)
Dusche
Einkaufsnetz
Einmal-Handschuhe, es sei denn, sie sind bei regelmäßiger Katheterisierung, zur endotrachialen Absaugung, im Zusammenhang mit sterilem Ansaugkatheter oder bei Querschnittgelähmten zur Darmentleerung erforderlich
Eisbeutel und -kompressen
Elektrische Schreibmaschine
Elektrische Zahnbürste
Elektrofahrzeuge, soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt
Elektro-Luftfilter
Elektronic-Muscle-Control (EMC 1000)
Erektionshilfen
Fieberthermometer
Garage für Krankenfahrzeuge
Handschuhe, es sei denn, sie sind nach Nummer 18.2 der Anlage 11 erforderlich
Hängeliege
Hausnotrufsystem
Hautschutzmittel
Heizdecke, -kissen
Hilfsgerät für die Hausarbeit
Höhensonne
Hörkissen
Hörkragen
Intraschallgerät (Schallwellengerät)
Inuma-Gerät (alpha, beta, gamma)
Ionisierungsgeräte (zum Beispiel Ionisator, Pollimed 100)
Ionopront, Permox-Sauerstofferzeuger
(frei)
Klingelleuchte, die nicht von Nummer 15.4 der Anlage 11 erfasst ist
Knickfußstrumpf
Knoche Natur-Bruch-Slip
Kommunikationssystem (soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt)
Kraftfahrzeug einschließlich behindertengerechter Umrüstung
Krankenunterlage (saugende Bettschutzeinlagen), es sei denn,
sie ist zur Sicherung der Behandlung einer Krankheit bei Harn- oder Stuhlinkontinenz erforderlich oder
die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben wird damit wieder ermöglicht
Kreislaufgerät
Kreislaufgerät
Lagerungskissen oder -stütze, das beziehungsweise die nicht von Nummer 20.1 der Anlage 11 erfasst ist
Language-Master
Luftreinigungsgeräte
Magnetfolie
Monophonator
Munddusche
Nackenheizkissen
(weggefallen)
Öldispersionsapparat
Pulsfrequenzmesser
(frei)
Raumluftbefeuchter
Rotlichtlampe
Salbenpinsel
Schlaftherapiegerät (soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt)
Schuhe (soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt)
Spezialsitz
Spirometer
Sport- und Therapiegerät, beispielsweise Ergometer, Expander, Fußgymnastik-Rolle oder Ähnliches (soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt)
Sterilisator
Stimmübungssystem für Kehlkopflose
Stockroller, Stockständer
Stufenbett
SUNTRONIC-System (AS 43)
Taktellgerät
Tamponapplikator
Tandem für Behinderte
Telefonverstärker
Telefonhalter
Therapeutische Wärme-/Kältesegmente
Treppenlift, Monolift, Plattformlift
Ultraschalltherapiegeräte
Urin-Prüfgerät
Venenkissen
Waage
Wandstandgerät
(frei)
(frei)
Zahnpflegemittel
Zweirad für Behinderte.