Schlußformel BBiG§84AnO 1Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Schlußformel BBiG§84AnO 3Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Schlussformel BBiG2005§73AnO 2023Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Schlußformel BBiG§84AnO 9Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft
Schlußformel BBiG§84AnO 2Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen