Schlußformel BBiG§84AnO 12Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
Der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
Schlußformel BBiG§84AnO 2Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen
Schlußformel BBiG§84AnO 1Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Schlußformel BBiG§84AnO 3Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Schlußformel BBiG§84AnO 16Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit