§ 57 BBiGGleichstellung von Prüfungszeugnissen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und…
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BQFGGesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen
der im Ausland erworbene Ausbildungsnachweis die Befähigung zu vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten wie der entsprechende inländische Ausbildungsnachweis…
§ 2 Abs. 1 BQFG - SLGesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen im Saarland (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Saarland, BQFG - SL) Vom 16. Oktober 2012*
Dieses Gesetz gilt für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise unter Berücksichtigung sonstiger nachgewiesener…
§ 30 Abs. 2 Nr. 5 BBiGFachliche Eignung
im Ausland einen Bildungsabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erworben hat, dessen Gleichwertigkeit nach dem…
§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BQFG - SLGesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen im Saarland (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Saarland, BQFG - SL) Vom 16. Oktober 2012*
zwischen den nachgewiesenen Berufsqualifikationen und der entsprechenden landesrechtlich geregelten Berufsbildung keine wesentlichen Unterschiede bestehen.