§ 8 Abs. 1 BECVVerordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel
Der zu bestimmende Gesamtbeihilfebetrag ergibt sich aus dem Produkt der maßgeblichen Emissionsmenge nach § 9, dem für das Unternehmen anzuwendenden…
§ 2 Abs. 1 EntschGGesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach der Bemessungsgrundlage (§§ 3 bis 5a), von welcher gegebenenfalls abgezogen werden. Von der nach den Nummern 1 bis…
§ 7 Abs. 1 BECVVerordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel
Die zur Ermittlung des Kompensationsgrades nach § 8 Absatz 2 zu berücksichtigende Emissionsintensität eines Unternehmens ergibt sich aus dem Verhältnis der…
§ 9 Abs. 2 Nr. 1 BECVVerordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel
in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage des Unternehmens eingesetzt wurden,
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d BKompVVerordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung
in Wertstufe 5: 0,05 Euro,