Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung · Zweiter Abschnitt, Siebenter Titel, II., 7.
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(XXXX) §§ 120 - 122 BEG
(XXXX) §§ 120 - 122 BEGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen
Stellung im Gefüge
Zweiter Abschnitt
Schadenstatbestände
Siebenter Titel
Schaden im beruflichen und im wirtschaftlichen Fortkommen
II.
Schaden im beruflichen Fortkommen
7.
Zusammentreffen von Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden im beruflichen Fortkommen mit Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit
(XXXX) §§ 120 - 122
(weggefallen)
Zitiert von
Keine Verweise anderer Normen dieses Gesetzes.
Rechtsprechung
Keine eingelesene Entscheidung wendet diese Vorschrift an.
Verwaltungsvorschriften
Keine eingelesene Verwaltungsvorschrift zitiert diese Vorschrift.