§ 42 Abs. 2 SGB 1Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
Die Vorschüsse sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. § 50 Abs. 4 des Zehnten Buches…
§ 3 JVEGGesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten
Auf Antrag ist ein angemessener Vorschuss zu bewilligen, wenn dem Berechtigten erhebliche Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen entstanden sind oder…
§ 56 Abs. 12 IfSGGesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
Die zuständige Behörde hat auf Antrag dem Arbeitgeber einen Vorschuss in der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsbetrages, den in Heimarbeit Beschäftigten und…
§ 73 Abs. 1 AuslSchuldAbkAGGesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden
Soweit im Falle des § 57 Abs. 2 die weitere Hypothek die in § 56 Abs. 2 Satz 2 und 3 bestimmte Höhe nicht erreicht und der Gläubiger wegen des fälligen…
§ 17 Abs. 2 HeilVfVVerordnung über die Durchführung von Heilverfahren nach § 33 des Beamtenversorgungsgesetzes
Auf Antrag kann die Dienstunfallfürsorgestelle Vorschüsse oder Abschlagszahlungen gewähren.