§ 210 Abs. 3 BEGDie Fristen nach Absatz 1 und 2 sind Notfristen; sie beginnen mit der Zustellung des Bescheides.
§ 5 Abs. 3 AuslWBEntschGGesetz zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds
Soweit es nach einem Regelungsangebot, das Barablösung vorsieht, für die Dauer der Verzinsung auf den Zeitpunkt der Anerkennung ankommt, tritt an die Stelle…
§ 21 Abs. 2 SchBerGGesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Erfolgt die Einigung oder Festsetzung nicht innerhalb dreier Monate nach Bekanntgabe der Anordnung (§ 2) oder der nach diesem Gesetz zulässigen Maßnahmen (§ 9…
§ 169 Abs. 1 BEGDie durch Geldleistungen zu erfüllenden Ansprüche sollen spätestens bis zum Ablauf des Rechnungsjahres 1969 festgesetzt werden. Die Ansprüche sind sofort…
§ 180 Abs. 2 BEGUnter den Voraussetzungen des Absatzes 1 kann im Entschädigungsverfahren ein anderer Zeitpunkt als der des 8. Mai 1945 festgestellt werden, wenn nach den…