§ 32 Abs. 4 BEHVAnnullierung abgeschlossener Transaktionen
Die zuständige Behörde stellt sicher, dass die Annullierung mit Emissionszertifikaten der gleichen Gültigkeit und derselben Einheitenkennung wie in der zu…
§ 31 Abs. 3 Nr. 2 BEHVAusführung von Transaktionen
die ab 12.00 Uhr eines Arbeitstages veranlasst wurde, ab 12.00 Uhr des zweiten darauffolgenden Arbeitstages ausgeführt wird.
Anhang Nr. 43 Buchst. c ProMechGGesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997
meldet die Transaktionsprotokolliereinrichtung keine Anomalie, wird die Transaktion von dem Register, das die Transaktion eingeleitet hat, und bei einer…
§ 20 Abs. 3 BEHVKontostatus
Von Konten im Status „gesperrt“ und Konten im Status „ausschließlich Abgabe“ können nur die Vorgänge und Transaktionen nach den §§ 22, 24, 25, 26 Absatz 5, §§…
§ 24 Abs. 3 Nr. 3 BEHVSchließung von Konten
der Verantwortliche für jedes Jahr, in dem eine Emissionshandelspflicht bestand, gemäß § 37 eine Anzahl an Emissionszertifikaten abgegeben hat, die größer oder…