§ 1 Nr. 3 GesBergVBergverordnung zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten
in bergbaulichen Versuchsgruben, sonstigen bergbaulichen Versuchsanstalten und in Ausbildungsstätten nach § 129 des Bundesberggesetzes sowie
§ 129 Abs. 1 BBergGBundesberggesetz
Für Versuchsgruben gelten die §§ 50 bis 74, für nicht unter § 2 fallende, wie ein Gewinnungsbetrieb eingerichtete bergbauliche Ausbildungsstätten sowie für…
§ 1 Abs. 2 OStrVVerordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung
Die Verordnung gilt nicht in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, soweit dort oder in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen…
§ 3 Abs. 1 Nr. 10 BBodSchGGesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten
Vorschriften des Bundesberggesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen über die Errichtung, Führung oder Einstellung eines…
§ 1 Abs. 3 Nr. 3 EMFVVerordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, soweit dort oder in den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen entsprechende…