§ 18e WoBindGGesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen
Die Vorschriften der §§ 18a bis 18d gelten entsprechend für öffentliche Baudarlehen und Zins- und Tilgungshilfen, die nach dem Gesetz zur Förderung des…
§ 18a Abs. 4 WoBindGGesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen
Soweit bei Wohnungen, für die die öffentlichen Baudarlehen vom 1. Januar 1960 an bewilligt worden sind, die Durchschnittsmiete auf Grund einer nach der…
§ 18d Abs. 1 WoBindGGesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen
Sind vor dem 1. Januar 1960 neben oder an Stelle eines öffentlichen Baudarlehens Zins- und Tilgungshilfen aus öffentlichen Mitteln für ein zur Deckung der…
§ 18c Abs. 2 WoBindGGesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen
Die für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen obersten Landesbehörden treffen die näheren Bestimmungen über die Festsetzung der Zinssätze nach Absatz 1.…