§ 1 Abs. 1 VkBkmGGesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen
Das Bundesgesetzblatt ist das Verkündungsorgan des Bundes für Gesetze und Rechtsverordnungen. Das Bundesgesetzblatt ist außerdem das Bekanntmachungsorgan des…
§ 3 Abs. 1 VkBkmGGesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen
Die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen erfolgt jeweils durch die Ausgabe einer Nummer des Bundesgesetzblatts. Amtliche Bekanntmachungen im…
§ 14 Abs. 2 VkBkmGGesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen
Im Fall der Ersatzbekanntmachung nach Absatz 1 Satz 1 ist, sofern diese nicht nach Absatz 1 Satz 3 erfolgt, im Bundesgesetzblatt unverzüglich bekannt zu machen,
§ 12 VkBkmGGesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen
Sobald die Ausgabe des Bundesgesetzblatts auf der Internetseite www.recht.bund.de wieder möglich ist, werden dort die nach den §§ 8 und 9 ausgegebenen Nummern…