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Die Eignungs- oder Kenntnisprüfung ist bestanden, wenn beide jeweils beteiligten Fachprüferinnen oder Fachprüfer alle Prüfungsteile mit „bestanden“ bewerten.
Die Eignungs- oder Kenntnisprüfung kann in jedem nicht bestandenen Prüfungsteil einmal wiederholt werden.
Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung von der Kommission mit mindestens „ausreichend“ bewertet wird.…
Die Eignungsprüfung endet mit der Feststellung „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Im Falle des Nichtbestehens kann die Eignungsprüfung einmal wiederholt…
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Mitglieder des Prüfungsausschusses mehrheitlich zu dem Schluss kommen, dass die oder der Geprüfte aufgrund der…
Hat die Anwärterin oder der Anwärter die Prüfung nicht bestanden oder gilt sie als nicht bestanden, darf sie einmal wiederholt werden. Die Prüfung ist…
Die Prüfung ist bestanden, wenn für die Ausbildung
Hat die Anwärterin oder der Anwärter die Prüfung nicht bestanden oder gilt sie als nicht bestanden, darf sie einmal wiederholt werden. Die Prüfung ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.