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Dieses Übereinkommen hindert nicht die Anwendung von Verboten und Beschränkungen, die nach innerstaatlichen Gesetzen und sonstigen Vorschriften aus anderen als wirtschaftlichen Gründen wie zum Beispiel Gründen der öffentlichen Moral oder Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Hygiene oder Gesundheit, aus veterinärpolizeilichen oder pflanzenschutzrechtlichen Gründen oder zum Schutz gefährdeter Arten freilebender Tiere und Pflanzen oder von Urheberrechten oder gewerblichem Eigentum auferlegt wurden. Zuwiderhandlungen
Diese Verordnung steht der Möglichkeit nicht entgegen, dass die Mitgliedstaaten innerstaatliche Vorschriften für den Schutz der Arbeitnehmer, der menschlichen…
Diese Verordnung hindert die Mitgliedstaaten nicht an der Aushandlung, dem Abschluss, dem Beitritt zu, der Änderung oder der Anwendung internationaler…
Dieses Übereinkommen hindert die eine Zoll- oder Wirtschaftsunion bildenden Vertragsparteien nicht, besondere Bestimmungen für Vorgänge der vorübergehenden…
Vorbehaltlich der in Anhang II vorgesehenen Toleranzen für das Vorhandensein von Krankheiten, Schadorganismen oder Trägern von solchen berührt diese Richtlinie…
Dieses Übereinkommen setzt nur Mindesterleichterurigen fest; es hindert die Vertragsparteien nicht, gegenwärtig oder künftig aufgrund innerstaatlicher…
Vorbehaltlich der in den Anhängen I und II vorgesehenen Toleranzen für das Vorhandensein von Krankheiten, Schadorganismen oder Trägern von solchen berührt diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.