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Im Interesse der Effizienz ist die Mitgliederzahl der regionalen Beiräte zu begrenzen, wobei allerdings sichergestellt sein muss, dass alle von der Gemeinsamen Fischereipolitik betroffenen Interessengruppen vertreten sind und der Vorrang von Fischereiinteressen in Anbetracht der möglichen Auswirkungen von Bewirtschaftungsbeschlüssen und -maßnahmen anerkannt wird.
Da regionale Beiräte ein Zusammenschluss verschiedener Interessengruppen sind, sollte ihre Struktur auf die spezifischen Gegebenheiten der betreffenden…
Im Interesse eines einheitlichen Konzepts für die Einsetzung solcher regionalen Beiräte muss die Auswahl der erfassten Managementgebiete nach biologischen…
Die Bewirtschaftung der Fischereiressourcen erfolgt auf Gemeinschaftsebene hauptsächlich durch zulässige Gesamtfangmengen (TAC), Quoten,…
In der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der…
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei mehrerer regionaler Fischereiorganisationen. Diese Fischereiorganisationen haben für bestimmte Arten Fangbeschränkungen…
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei mehrerer regionaler Fischereiorganisationen. Diese Organisationen haben für bestimmte Arten Fangbeschränkungen und andere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.