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Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 12. und 13. Dezember 2002 in Kopenhagen die Ergebnisse der Verhandlungen gebilligt, aufgrund deren acht Länder der Gemeinschaft beigetreten sind, die damals im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 gefördert wurden. Infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 haben diese Länder die von dieser Verordnung vorgesehene Beihilfe verloren. Infolgedessen werden die im Rahmen dieser Verordnung eingegangenen Verpflichtungen im Zeitraum 2004—2006 nur noch Bulgarien und Rumänien zugute kommen.
Der Europäische Rat von Kopenhagen vom 12. und 13. Dezember 2002 unterstützte die Ergebnisse der Verhandlungen, die den Beitritt von acht Ländern, die zu dieser…
Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 sieht eine Beihilfe für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten vor. Die Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens und…
Bei der politischen Einigung über die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 verpflichteten sich der Rat und die Kommission in einer gemeinsamen Erklärung zu Bulgarien…
Die in Anhang VIII Abschnitt I Buchstabe E der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens vorgesehene Gemeinschaftsunterstützung ist bestimmt für die…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 ist die wirtschaftliche Lebensfähigkeit keine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Investitionsbeihilfemaßnahme mehr.…
Bei der politischen Einigung über die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 haben sich der Rat und die Kommission in einer gemeinsamen Erklärung zu Bulgarien und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.