Art. 2 32016D0005BESCHLUSS (EU) 2016/457 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 16. März 2016 über die Notenbankfähigkeit der von der Republik Zypern begebenen oder in vollem Umfang garantierten marktfähigen Schuldtitel (EZB/2016/5)
Dieser Beschluss tritt am 1. April 2016 in Kraft.
Art. 3 32004D0491BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29. April 2004 zur Änderung des Beschlusses 1999/819/Euratom über den Beitritt der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit von 1994 in Bezug auf die dem Beschluss als Anhang beigefügte Erklärung (2004/491/Euratom)
Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 2004 in Kraft.
Art. 6 Abs. 1 32015D0004BESCHLUSS (EU) 2015/656 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 4. Februar 2015 über die Bedingungen, unter denen Kreditinstitute gemäß Artikel 26 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Zwischen- oder Jahresendgewinne dem harten Kernkapital (CET1) zurechnen dürfen (EZB/2015/4)
Dieser Beschluss tritt am 6. Februar 2015 in Kraft.
Art. 15 32014D0400BESCHLUSS 2014/400/GASP DES RATES vom 26. Juni 2014 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union im Kosovo
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2014.
Art. 2 32020D0614BESCHLUSS (EU) [2020/614] DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 30. April 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1311 über eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2020/25)
Dieser Beschluss tritt am 5. Mai 2020 in Kraft.