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Die Mitgliedstaaten können Vereinbarungen mit den USA beibehalten oder schließen, um Gemeinschaftshäfen in die Container Security Initiative einzubeziehen. Solche Vereinbarungen enthalten eine Bezugnahme auf das erweiterte AZGA und stehen mit diesem in Einklang, und zwar einschließlich von Mindestnormen, sobald diese verabschiedet sind. Die Kommission und die betreffenden Mitgliedstaaten können sich konsultieren, um sicherzustellen, dass die Vereinbarungen mit dem erweiterten AZGA in Einklang stehen.
Bevor ein Mitgliedstaat Verhandlungen über Vereinbarungen mit den USA über Angelegenheiten aufnimmt, die nicht in Absatz 1 genannt sind, aber unter das erweiterte AZGA fallen, teilt er dies der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten mit und fügt seiner Mitteilung alle sachdienlichen Informationen bei.
Die Mitgliedstaaten oder die Kommission können innerhalb von acht Arbeitstagen nach Eingang der Mitteilung Konsultationen mit den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission beantragen. Die Konsultationen finden innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Mitteilung statt. Ist die Angelegenheit dringlich, so finden die Konsultationen unverzüglich statt.
Die Kommission nimmt spätestens fünf Tage nach Abschluss der Konsultationen schriftlich Stellung zur Übereinstimmung der notifizierten Vereinbarung mit dem erweiterten AZGA sowie gegebenenfalls zu der Frage, ob die Angelegenheit im Rahmen des genannten Abkommens zu behandeln ist.
Die Konsultationen finden in dem mit Artikel 247 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften eingesetzten Ausschuss statt.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten Abschriften der in den Absätzen 1 und 2 genannten Vereinbarungen sowie etwaiger Kündigungen oder Änderungen dieser Vereinbarungen.
Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission innerhalb der in Artikel 4 Absatz 4, Artikel 6 Absatz 8 bzw. Artikel 7 Absatz 5 genannten Fristen über die nach…
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die in den Absätzen 1 und 4 genannten Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit.
Zu diesem Zweck sollte ein Konsultationsverfahren eingerichtet werden, nach dem die Mitgliedstaaten, die mit den USA Vereinbarungen über Fragen auszuhandeln…
Ist die Kommission der Auffassung, dass eine Vereinbarung, die ein Mitgliedstaat mit den USA treffen will, mit dem erweiterten AZGA nicht in Einklang steht oder…
Beabsichtigt ein Mitgliedstaat, Verhandlungen über die Änderung eines bestehenden oder den Abschluss eines neuen Abkommens im Sinne dieser Verordnung…
Beabsichtigt ein Mitgliedstaat, Verhandlungen über die Änderung eines bestehenden oder den Abschluss eines neuen Abkommens im Sinne dieser Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.