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Das Konsultationsverfahren sollte die jeweiligen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft für den Abschluss der geplanten Vereinbarungen unberührt lassen.
Dieser Beschluss lässt bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte und Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten unberührt.
Bezüglich Abkommen mit Drittstaaten über spezifische zivilrechtliche Fragen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen, sollte ein…
Bezüglich Abkommen mit Drittstaaten über spezifische zivilrechtliche Fragen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen, sollte ein…
Um das Zulassungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen und gleichzeitig zu gewährleisten, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten über alle…
Zu diesem Zweck sollte ein Konsultationsverfahren eingerichtet werden, nach dem die Mitgliedstaaten, die mit den USA Vereinbarungen über Fragen auszuhandeln…
Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission insbesondere gewährleisten, dass bereits im Vorfeld transparente…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.