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Die Aufnahme der Verhandlungen über eine Vereinbarung mit dem Fürstentum Andorra (nachfolgend „Andorra“) über Währungsangelegenheiten ist von der Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen abhängig. Zu diesen Voraussetzungen gehört, dass beide Parteien das Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen paraphiert haben und sich Andorra verpflichtet, ein solches Abkommen bis zu einem mit der Gemeinschaft abzustimmenden Termin zu ratifizieren.
Wird das Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen bis zum vereinbarten Termin von Andorra nicht ratifiziert, werden die Verhandlungen über die…
Am 16. Oktober 2001 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aushandlung eines Abkommens mit dem Fürstentum Andorra, das sicherstellen soll, dass das Fürstentum…
Am 16. Oktober 2001 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aushandlung eines Abkommens mit dem Fürstentum Andorra, das sicherstellen soll, dass das Fürstentum…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Andorra über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung…
Kraft der Verbalnote der Botschafterin von Andorra bei der Gemeinschaft vom 1. Juli 2004 hat sich Andorra verpflichtet, das Abkommen bis spätestens 30. April…
IN DER ERWÄGUNG, dass die Europäische Gemeinschaft und das Fürstentum Andorra ein Abkommen schließen sollten, dass ihre Zusammenarbeit auf möglichst breiter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.