Erwägungsgrund 4 32009D0501BESCHLUSS DES RATES vom 19. Januar 2009 über den Abschluss eines Abkommens zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien (2009/501/EG)
Der Inhalt des verlängerten Abkommens ist mit dem Inhalt des Abkommens, dessen Geltungsdauer am 14. Oktober 2007 abgelaufen ist, identisch. Die Vertragsparteien…
Erwägungsgrund 5 32009D0306BESCHLUSS DES RATES vom 30. März 2009 über die Verlängerung und Änderung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (2009/306/EG)
Der Inhalt des verlängerten Abkommens wird mit dem Inhalt des derzeitigen Abkommens, das am 13. Oktober 2008 ausgelaufen ist, identisch sein, abgesehen von…
Erwägungsgrund 5 32009D0313BESCHLUSS DES RATES vom 30. März 2009 zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit (2009/313/EG)
Das verlängerte Abkommen wird mit dem Abkommen, das am 20. Februar 2009 ausläuft, inhaltlich identisch sein.
Erwägungsgrund 3 32009D0306BESCHLUSS DES RATES vom 30. März 2009 über die Verlängerung und Änderung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (2009/306/EG)
Mit dem Beschluss 2004/756/EG hat der Rat das Abkommen mit Wirkung vom 14. Oktober2003 um weitere fünf Jahre verlängert.
Erwägungsgrund 4 32006D0666BESCHLUSS 2006/666/GASP DES RATES vom 15. September 2006 über die Verlängerung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung Indonesiens über die Aufgaben, die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) (Aceh-Beobachtermission — AMM) und ihres Personals
Die Verlängerung des Abkommens in Form eines Briefwechsels um einen Zeitraum von drei Monaten bis zum 15. Dezember 2006 sollte im Namen der Europäischen Union…
Erwägungsgrund 2 32004D0756In Artikel 12 Buchstabe b) des Abkommens heißt es: „Das Abkommen wird anfänglich für fünf Jahre geschlossen. Vorbehaltlich der Überprüfung durch die…