Art. 2 32005D0645BESCHLUSS DES RATES vom 16. März 2005 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/645/EG)
Das Protokoll wird vorbehaltlich seines späteren Abschlusses ab dem 1. Mai 2004 vorläufig angewandt.
Art. 2 32005D0721BESCHLUSS DES RATES vom 25. April 2005 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/721/EG)
Das in Artikel 1 genannte Protokoll wird vorbehaltlich seines Abschlusses ab dem 1. Mai 2004 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32005D0192BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 21. Februar 2005 über den Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/192/EG, Euratom)
Das Protokoll wird seit dem 1. Mai 2004 bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32006D0455BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 21. Februar 2005 über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2006/455/EG, Euratom)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Protokoll ab dem 1. Mai 2004 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32006D0457BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 21. Februar 2005 über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2006/457/EG, Euratom)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Protokoll ab dem 1. Mai 2004 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32006D0459BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 3. Oktober 2005 über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2006/459/EG, Euratom)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Protokoll seit dem 1. Mai 2004 vorläufig angewandt.