Art. 2 32004D0821BESCHLUSS BiH/4/2004 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 19. Oktober 2004 zur Ernennung des Leiters des EU-Führungselements in Neapel für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2004/821/GASP)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0821BESCHLUSS 2014/821/GASP DES RATES vom 4. November 2014 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Rechtsstellung der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0242BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan zur Erleichterung der Visaerteilung (2014/242/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0420BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 über den von der Europäischen Union einzunehmenden Standpunkt im Gemischten Ausschuss, der gemäß dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 3 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist (2014/420/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32014D0228BESCHLUSS DES RATES vom 25. November 2013 über den Abschluss des Kooperationsabkommens über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Ukraine (2014/228/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.