Erwägungsgrund 3 32005D0470BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 24. Juni 2005 zur Einstellung des Untersuchungsverfahrens wegen unerlaubter Vervielfältigung von Tonträgern der Gemeinschaft in Thailand und ihrer Auswirkungen auf den Handel der Gemeinschaft mit Tonträgern (2005/470/EG)
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Antrag genügend Beweise enthielt, um die Einleitung eines Untersuchungsverfahrens zu rechtfertigen. Eine…
Erwägungsgrund 4 32005D0567BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 8. Juli 2005 zur Aussetzung des Untersuchungsverfahrens betreffend Handelshemmnisse in Form von handelshemmenden Maßnahmen und Praktiken der Republik Östlich des Uruguay im Handel mit Scotch Whisky (2005/567/EG)
Die Kommission stellte nach ordnungsgemäßer Konsultation in dem gemäß der Verordnung eingesetzten Beratenden Ausschuss fest, dass genügend Beweise vorliegen, um…
Erwägungsgrund 4 32006D0790BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. November 2006 über die Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens gegen Indien gemäß der Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung und den anderen einschlägigen WTO-Bestimmungen wegen eines Handelshemmnisses in Form einer Zusatzabgabe auf eingeführte Weine und Spirituosen und einer Sonderzusatzabgabe auf eingeführte Spirituosen, die von Indien erhoben werden, sowie eines Verkaufsverbotes des indischen Bundesstaates Tamil Nadu für eingeführte Weine und Spirituosen (2006/790/EG)
Der Antrag enthielt genügend Beweise, um die Einleitung eines Untersuchungsverfahrens gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Handelshemmnisverordnung zu rechtfertigen.…
Erwägungsgrund 4 32005D0616BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17. August 2005 über die Überwachung und Beurteilung der Lage der Arbeitnehmerrechte in Belarus mit Blick auf eine vorübergehende Rücknahme der Handelspräferenzen (2005/616/EG)
Diese Informationen reichten aus, um die Einleitung einer Untersuchung zu rechtfertigen, und die Kommission hat deshalb am 29. Dezember 2003 beschlossen, eine…
Erwägungsgrund 3 32005D0388BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. Mai 2005 betreffend die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Handelshemmnis, das in den von Brasilien beibehaltenen Handelspraktiken mit Auswirkungen auf den Handel mit runderneuerten Reifen besteht (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1302) (2005/388/EG)
Der Antrag enthielt genügend Beweise, um die Einleitung eines Untersuchungsverfahrens der Gemeinschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Handelshemmnisverordnung zu…
Art. 19 Abs. 4 32003R1829Die Kommission informiert den Antragsteller unverzüglich über die Entscheidung und veröffentlicht eine Information über die Entscheidung im Amtsblatt der…