Art. 3 32004D0731BESCHLUSS DES RATES vom 26. Juli 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (2004/731/EG)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32004D0843BESCHLUSS 2004/843/GASP DES RATES vom 26. Juli 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32006D0412BESCHLUSS 2006/412/GASP DES RATES vom 12. Juni 2006 über die Einleitung der militärischen Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (Operation EUFOR RD Congo)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32005D0044BESCHLUSS 2005/44/GASP DES RATES vom 20. Dezember 2004 betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der militärischen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation ALTHEA)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32005D0109BESCHLUSS 2005/109/GASP DES RATES vom 24. Januar 2005 betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko über die Beteiligung des Königreichs Marokko an der militärischen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation Althea)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32009D0293BESCHLUSS 2009/293/GASP DES RATES vom 26. Februar 2009 über den Briefwechsel zwischen der Europäischen Union und der Regierung Kenias über die Bedingungen und Modalitäten für die Übergabe von Personen, die seeräuberischer Handlungen verdächtigt werden und von den EU-geführten Seestreitkräften (EUNAVFOR) in Haft genommen wurden, und von im Besitz der EUNAVFOR befindlichen beschlagnahmten Gütern durch die EUNAVFOR an Kenia und für ihre Behandlung nach einer solchen Übergabe
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.