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Der Übergang zum Mitentscheidungsverfahren bei der Beschlussfassung über Maßnahmen nach Artikel 62 Nummer 2 Buchstabe a des Vertrags berührt nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die geografische Festlegung ihrer Grenzen nach dem Völkerrecht.
Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung der Übereinkommen und bilateralen oder multilateralen Vereinbarungen, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten zum…
Der Übergang zum Mitentscheidungsverfahren bei der Beschlussfassung über Maßnahmen nach Artikel 62 Nummer 1 des Vertrags berührt nicht die Verpflichtung des…
Infolge des Übergangs zum Mitentscheidungsverfahren bei der Beschlussfassung über Maßnahmen nach Artikel 62 Nummern 2 und 3 des Vertrags sollten die…
Durch die Änderung der Grenze zwischen den vertragschließenden Ländern wird die Zuständigkeit eines Gerichts für die bei ihm anhängigen Verfahren nicht berührt.…
Diese Richtlinie, insbesondere ihre Bestimmungen zu den Genehmigungsregelungen und zum territorialen Geltungsbereich einer Genehmigung, sollte nicht die…
Durch die Änderung der Grenze zwischen den vertragschließenden Ländern wird die Zuständigkeit eines Gerichts für die bei ihm anhängigen Verfahren nicht berührt.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.