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Artikel 3 Absatz 2 des Anhangs I des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes sieht vor, dass der Rat die Bedingungen und Modalitäten für die Einreichung und Bearbeitung der Bewerbungen im Hinblick auf die Ernennung von Richtern des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union festlegt. Diese Bestimmung sollte angewandt werden —
Die Bedingungen und Modalitäten für die Einreichung und Bearbeitung der Bewerbungen im Hinblick auf die Ernennung von Richtern des Gerichts für den öffentlichen…
1. Nach Artikel 225a EG-Vertrag und Artikel 140b EAG-Vertrag kann der Rat „gerichtliche Kammern bilden, die für Entscheidungen im ersten Rechtszug über…
Artikel 3 Absatz 3 des Anhangs I des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes sieht die Einrichtung eines Ausschusses vor, der sich aus sieben…
Artikel 3 Absatz 3 des Anhangs I des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes sieht die Einrichtung eines Ausschusses vor, der sich aus sieben…
Anhang I Artikel 3 Absatz 3 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes sieht die Einrichtung eines Ausschusses vor, der sich aus sieben Persönlichkeiten…
1. Der Ausschuss setzt sich aus sieben Persönlichkeiten zusammen, die aus dem Kreis ehemaliger Mitglieder des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.