Erwägungsgrund 10 32007D0376BESCHLUSS DES RATES vom 15. Februar 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Zweiten Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/376/EG)
IN DER ERWÄGUNG, dass die Gemeinschaft dieses Protokoll angesichts des Termins für den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union möglicherweise…
Erwägungsgrund 8 32005D0202IN DER ERWÄGUNG, dass Artikel 5 Absatz 3 dieses Protokolls es ermöglicht, dass die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten das Protokoll bis zum…
Erwägungsgrund 11 32007D0376BESCHLUSS DES RATES vom 15. Februar 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Zweiten Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/376/EG)
IN DER ERWÄGUNG, dass es Artikel 5 Absatz 3 dieses Protokolls der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten ermöglicht, dieses Protokoll vorläufig anzuwenden,…
Erwägungsgrund 3 32006D0711BESCHLUSS DES RATES vom 29. April 2004 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2006/711/EG)
Das Protokoll sollte ab dem Tag des Beitritts vorläufige Anwendung finden, bis die für seinen formalen Abschluss erforderlichen Verfahren beendet sind —
Erwägungsgrund 3 32006D0709BESCHLUSS DES RATES vom 29. April 2004 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2006/709/EG)
Das Protokoll sollte ab dem Tag des Beitritts vorläufige Anwendung finden, bis die für seinen formalen Abschluss erforderlichen Verfahren beendet sind —
Erwägungsgrund 3 32006D0452BESCHLUSS DES RATES vom 29. April 2004 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2006/452/EG)
Das Protokoll sollte ab dem Tag des Beitritts vorläufige Anwendung finden, bis die für seinen formalen Abschluss erforderlichen Verfahren beendet sind —