Erwägungsgrund 2 32007D0888Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat die Ernennung von Herrn Roy REEVE vorgeschlagen —
Erwägungsgrund 2 32004D0931BESCHLUSS EUPOL KINSHASA/1/2004 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 9. Dezember 2004 betreffend die Ernennung des Leiters der Polizeimission der EU in Kinshasa (DR Kongo) (EUPOL „Kinshasa“) (2004/931/GASP)
Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat die Ernennung von Herrn Adílio CUSTÓDIO vorgeschlagen —
Erwägungsgrund 4 32006D0449BESCHLUSS DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES EUJUST LEX/1/2006 vom 13. Juni 2006 zur Verlängerung des Mandats des Leiters der integrierten Mission der Europäischen Union zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit in Irak, EUJUST LEX (2006/449/GASP)
Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat vorgeschlagen, das Mandat von Herrn Stephen WHITE als Leiter der integrierten Mission zur Stützung der…
Erwägungsgrund 4 32005D0653BESCHLUSS DARFUR/1/2005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 29. Juli 2005 zur Ernennung eines Militärberaters des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Republik Sudan (2005/653/GASP)
Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat auf Empfehlung des EUSR vorgeschlagen, Oberst Philippe Mendez zum Militärberater des EUSR zu ernennen.
Erwägungsgrund 5 32007D0149BESCHLUSS DES RATES vom 5. März 2007 zur Ermächtigung des Stellvertretenden Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union, beim Abschluss und bei der Verwaltung von Verträgen über Dienstleistungen für eine Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen bis zur Migration zu einer Kommunikationsinfrastruktur zulasten der Europäischen Gemeinschaft als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten zu handeln (2007/149/EG)
Diese Aufgabe sollte dem Stellvertretenden Generalsekretär daher durch einen ausdrücklichen Beschluss des Rates übertragen werden.
Erwägungsgrund 1 32009D0911BESCHLUSS DES RATES vom 1. Dezember 2009 zur Ernennung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union (2009/911/EU)
in der Erwägung, dass der Generalsekretär des Rates ernannt werden sollte —