Erwägungsgrund 2 32005D0272BESCHLUSS DES RATES vom 14. März 2005 über den Abschluss eines bilateralen Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über den Handel mit Textilwaren (2005/272/EG)
Das Abkommen sollte im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32005D0347BESCHLUSS DES RATES vom 22. Dezember 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Monaco über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind (2005/347/EG)
Das Abkommen sollte im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden.
Erwägungsgrund 5 32005D0357BESCHLUSS DES RATES vom 22. December 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik San Marino über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind (2005/357/EG)
Das Abkommen sollte im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden.
Erwägungsgrund 5 32005D0356BESCHLUSS DES RATES vom 22. Dezember 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Andorra über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind (2005/356/EG)
Das Abkommen sollte im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden.
Erwägungsgrund 4 32008D0665BESCHLUSS 2008/665/GASP DES RATES vom 9. Juni 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Beteiligung der Republik Albanien an der militärischen Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (Operation EUFOR Tchad/RCA)
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 8 32008D0306BESCHLUSS DES RATES vom 17. März 2008 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über Ausfuhrabgaben (2008/306/EG)
Das Abkommen sollte im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden —