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Unter der Bedingung, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Beschluss über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Monaco über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates gleichwertig sind, angenommen wird, wird hiermit der Präsident des Rates ermächtigt, die Personen zu benennen, die im Namen der Europäischen Gemeinschaft zur Unterzeichnung des Abkommens und der Absichtserklärung und der in Artikel 21 Absatz 2 des Abkommens und der Absichtserklärung genannten Schreiben befugt sind. Die Gemeinsame Absichtserklärung wird vom Rat genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens und der Gemeinsamen Absichtserklärung ist diesem Beschluss beigefügt.
Unter der Bedingung, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Beschluss über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum…
Unter der Bedingung, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Beschluss über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik San…
Unter der Bedingung, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Beschluss über den Abschluss des Abkommen angenommen wird, wird hiermit der Präsident des Rates…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Monaco über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung…
Der Präsident des Rates wird hiermit ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die ermächtigt ist (sind), das Abkommen vorbehaltlich seines möglichen Abschlusses…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist/sind, das Abkommen im Namen der Gemeinschaft vorbehaltlich seines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.