Erwägungsgrund 4 32005D0447BESCHLUSS 2005/447/GASP DES RATES vom 14. März 2005 betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik über die Beteiligung der Argentinischen Republik an der militärischen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation Althea)
Dieses Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32005D0199BESCHLUSS 2005/199/GASP DES RATES vom 31. Januar 2005 betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Beteiligung der Republik Albanien an der militärischen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation ALTHEA)
Dieses Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32005D0109BESCHLUSS 2005/109/GASP DES RATES vom 24. Januar 2005 betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko über die Beteiligung des Königreichs Marokko an der militärischen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation Althea)
Dieses Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32005D0593BESCHLUSS 2005/593/GASP DES RATES vom 18. Juli 2005 betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile über die Beteiligung der Republik Chile an der militärischen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation ALTHEA)
Dieses Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32004D0811BESCHLUSS 2004/811/GASP DES RATES vom 5. Juli 2004 betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Beteiligung des Königreichs Norwegen an der Europäischen Polizeimission (EUPOL „Proxima“) in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Dieses Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32004D0809BESCHLUSS 2004/809/GASP DES RATES vom 5. Juli 2004 betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der Polizeimission der Europäischen Union (EUPOL „Proxima“) in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien
Dieses Abkommen sollte genehmigt werden —