ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 4. April 2005 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Isomaltulose als neuartiges Lebensmittel oder neuartige Lebensmittelzutat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1001) (Nur der niederländische Text ist verbindlich) (2005/457/EG)
Isomaltulose nach der Spezifikation im Anhang darf als neuartiges Lebensmittel oder neuartige Lebensmittelzutat zur Verwendung in Lebensmitteln in Verkehr gebracht werden.
Art. 1 32005D0457
Art. 1 32005D0457Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen