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Mit Artikel 2 des Beschlusses 2004/585/EG wurde ein regionaler Beirat für die nordwestlichen Gewässer, d. h. die vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) festgelegten Gebiete V (außer Va und nur EG-Gewässer in Vb), VI, VII, eingesetzt.
Mit Artikel 2 des Beschlusses 2004/585/EG wurde ein regionaler Beirat für die Nordsee (ICES-Gebiete IV und IIIa) eingesetzt.
Mit Artikel 2 des Beschlusses 2004/585/EG wurde ein Regionaler Beirat für die Südwestlichen Gewässer eingesetzt, der die vom Internationalen Rat für…
Mit Artikel 2 des Beschlusses 2004/585/EG wurde ein regionaler Beirat für die pelagischen Bestände (Blauer Wittling, Makrele, Stöcker, Hering) in allen in die…
Die beteiligten Mitgliedstaaten haben gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2004/585/EG festgestellt, ob der Antrag für den Regionalen Beirat für die…
Mit Artikel 2 des Beschlusses 2004/585/EG wurde ein Regionaler Beirat für die Hohe See/Langstreckenfangflotte eingesetzt, der alle Nicht-EG-Gewässer abdeckt.
Mit Artikel 2 des Beschlusses 2004/585/EG wurde ein regionaler Beirat für das Mittelmeer eingesetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.