Erwägungsgrund 5 32008D0469BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juni 2008 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2008/469/EG)
Slowenien hat infolge der Hochwasserkatastrophe vom September 2007 einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt —
Erwägungsgrund 4 32009D0762BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2009/762/EG)
Frankreich hat infolge der durch einen Sturm verursachten Katastrophe einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt —
Erwägungsgrund 4 32005D0706Der Sturm in der Slowakischen Republik im November 2004 fällt unter die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fonds —
Erwägungsgrund 4 32006D0012BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. November 2005 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 3 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 7. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Finanzierung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Ergänzung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (2006/12/EG)
Die Sturmkatastrophe in Schweden, Estland, Lettland und Litauen vom 8. Januar 2005 fällt unter die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Fonds —
Erwägungsgrund 2 32006D0012BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. November 2005 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 3 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 7. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Finanzierung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Ergänzung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (2006/12/EG)
Schweden, Estland, Lettland und Litauen haben ihre Anträge auf Inanspruchnahme des Fonds innerhalb der in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 gesetzten…
Erwägungsgrund 4 32008D0267BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Anwendung von Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2008/267/EG)
Das Vereinigte Königreich hat infolge der Hochwasserkatastrophe vom Juni und Juli 2007 einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt —