Erwägungsgrund 3 32005D0645BESCHLUSS DES RATES vom 16. März 2005 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/645/EG)
In Artikel 12 Absatz 2 des mit dem Königreich Marokko ausgehandelten Protokolls ist vorgesehen, dass das Protokoll vor seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt…
Erwägungsgrund 3 32007D0774BESCHLUSS DES RATES vom 30. Oktober 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/774/EG)
In Artikel 9 Absatz 2 des mit Ägypten ausgehandelten Protokolls ist vorgesehen, dass das Protokoll vor seinem Inkrafttreten vorläufig angewendet wird.
Erwägungsgrund 3 32005D0206BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2005 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Zusatzprotokolls zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/206/EG)
In Artikel 10 Absatz 2 des mit der Republik Südafrika ausgehandelten Protokolls ist vorgesehen, dass das Protokoll vor seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt…
Erwägungsgrund 3 32005D0089BESCHLUSS DES RATES vom 24. September 2004 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/89/EG)
Artikel 12 Absatz 2 des mit der Arabischen Republik Ägypten ausgehandelten Protokolls sieht seine vorläufige Anwendbarkeit vor seinem Inkrafttreten vor.
Erwägungsgrund 3 32008D0881BESCHLUSS DES RATES vom 15. Oktober 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/881/EG)
In Artikel 9 Absatz 2 des mit Marokko ausgehandelten Protokolls ist vorgesehen, dass das Protokoll vor seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt wird.
Erwägungsgrund 3 32007D0786BESCHLUSS DES RATES vom 22. Oktober 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/786/EG)
In Artikel 9 Absatz 2 des mit Israel ausgehandelten Protokolls ist vorgesehen, dass das Protokoll vor seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt wird.