Erwägungsgrund 4 32007D0786BESCHLUSS DES RATES vom 22. Oktober 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/786/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Protokoll im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet und vorläufig angewandt werden…
Erwägungsgrund 4 32005D0089BESCHLUSS DES RATES vom 24. September 2004 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/89/EG)
Vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses sollte das Protokoll im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 4 32008D0372BESCHLUSS DES RATES vom 12. Februar 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Staates Israel an den Programmen der Gemeinschaft (2008/372/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses ist das Protokoll im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten zu unterzeichnen und vorläufig anzuwenden —
Erwägungsgrund 4 32005D0206BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2005 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Zusatzprotokolls zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/206/EG)
Vorbehaltlich seines Abschlusses sollte das Protokoll im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet und vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 4 32005D0721BESCHLUSS DES RATES vom 25. April 2005 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/721/EG)
Vorbehaltlich seines Abschlusses sollte das Protokoll im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet und vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 4 32005D0645BESCHLUSS DES RATES vom 16. März 2005 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/645/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses ist das Protokoll im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen und vorläufig anzuwenden —