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Der Rat hat am 24. September 2004 auf Vorschlag der Kommission die Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses des Europäischen Sozialfonds für den Zeitraum bis 30. April 2007 beschlossen.
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1. August 2008 ernannt —
Der Rat hat am 24. Januar 2006 den Beschluss 2006/116/EG zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom…
Der Rat hat am 24. Januar 2006 den Beschluss 2006/116/EG zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom…
Der Rat hat am 24. Januar 2006 den Beschluss 2006/116/EG zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom…
Der Rat hat am 22. Januar 2002 den Beschluss 2002/60/EG zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom…
Für die frei gewordenen Sitze sind Mitglieder des Ausschusses des Europäischen Sozialfonds zu ernennen —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.