Erwägungsgrund 2 32005D0372BESCHLUSS DES RATES vom 3. März 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2005/372/EG)
Dieses Abkommen ist gemäß dem Beschluss vom 25. Dezember 2003 vorbehaltlich seines späteren Abschlusses am 4. Juni 2004 im Namen der Europäischen Gemeinschaft…
Erwägungsgrund 4 32005D0347BESCHLUSS DES RATES vom 22. Dezember 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Monaco über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind (2005/347/EG)
Gemäß des Beschlusses 2005/35/EG und unter der Bedingung, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Beschluss über den Abschluss des Abkommens angenommen wird, wurde…
Erwägungsgrund 2 32006D0188BESCHLUSS DES RATES vom 21. Februar 2006 über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark zur Ausdehnung auf Dänemark der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, sowie der Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 des Rates über die Einrichtung von „Eurodac“ für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens (2006/188/EG)
Das Übereinkommen wurde am 13. März 2005 vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss des Rates vom 13. Juni 2005 im Namen der…
Erwägungsgrund 3 32006D0325Vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2005/790/EG des Rates am 19. Oktober 2005 im Namen der Europäischen…
Erwägungsgrund 3 32006D0326Vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2005/794/EG des Rates am 19. Oktober 2005 im Namen der Europäischen…
Erwägungsgrund 3 32006D0235BESCHLUSS DES RATES vom 27. Februar 2006 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (2006/235/EG)
Das Abkommen wurde, vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, am 26. Oktober 2004 im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet.