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Bei integrierten Multichip-Schaltungen (multi-chip-packages — MCP) handelt es sich um eine relativ neue Kategorie von Halbleitern, die es noch nicht gab, als das WTO-Übereinkommen über die Informationstechnologie (ITA) ausgehandelt wurde. Hätte es die MCP bereits damals gegeben, wäre für sie höchstwahrscheinlich Zollfreiheit vorgesehen worden. Der Handel mit dieser wichtigen Technologie sollte erleichtert werden.
„G. Zollfreiheit für integrierte Multichip-Schaltungen (MCP) 1. Für integrierte Multichip-Schaltungen (MCP), die aus zwei oder mehr auf praktisch untrennbare…
Mit dem Beschluss 2005/964/EG schloss der Rat im Namen der Europäischen Gemeinschaft das Übereinkommen über die Zollfreiheit für integrierte…
Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft ein Übereinkommen über Zollfreiheit für integrierte Multichip-Schaltungen (MCP) (nachstehend „Übereinkommen“…
Das Übereinkommen über die Zollfreiheit für integrierte Multichip-Schaltungen (MCP) wird im Namen der Gemeinschaft geschlossen. Der Wortlaut des Übereinkommens…
In der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates wird in Anhang I Teil 1 unter Titel II „Besondere Bestimmungen“ der Buchstabe G „Zollfreiheit für integrierte…
Mit dem Übereinkommen werden die angewandten Zölle und Abgaben auf MCP aufgehoben, während die in der WTO gebundenen Zollsätze unberührt bleiben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.