Art. 2 32006D0467BESCHLUSS DES RATES vom 21. November 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Island über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (2006/467/GASP)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu…
Art. 2 32006D0477Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist(sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu…
Art. 2 32006D0482BESCHLUSS 2006/482/GASP DES RATES vom 10. April 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Türkei an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu…
Art. 2 32006D0676BESCHLUSS 2006/676/GASP DES RATES vom 10. August 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der militärischen Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (Operation EUFOR RD Congo)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu…
Art. 2 32006D0317BESCHLUSS 2006/317/GASP DES RATES vom 10. April 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu…
Art. 2 32006D0445BESCHLUSS DES RATES vom 22. Mai 2006 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft gemäß Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 und dem gesonderten Zollgebiet Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (2006/445/EG)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Personen zu bestellen, die befugt sind, das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Gemeinschaft zu…