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Bis die Zusatzprotokolle abgeschlossen und verabschiedet sind, sollten Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den beiden assoziierten Ländern über gegenseitige präferenzielle Handelszugeständnisse für bestimmte Weine geschlossen werden, um die Ergebnisse der Verhandlungen über neue Zugeständnisse für bestimmte Weine umzusetzen. Die Zugeständnisse gemäß diesen beiden Abkommen sollten denen der geplanten Zusatzprotokolle zu den Europa-Abkommen entsprechen. Letztere werden bei ihrem Inkrafttreten die beiden Abkommen ersetzen.
Gemäß den Verhandlungsrichtlinien des Rates haben die Kommission und die beiden assoziierten Länder Verhandlungen über neue Handelszugeständnisse für bestimmte…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Rumänien über gegenseitige präferenzielle Handelszugeständnisse für…
Die Weineinfuhren im Rahmen von Zugeständnissen gemäß den Abkommen mit bestimmten Drittländern sind an die Vorlage einer Bescheinigung gebunden, die bestätigt,…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Bulgarien über gegenseitige präferenzielle…
Infolgedessen musste ein gesondertes Abkommen in Form eines Briefwechsels ausgehandelt werden, das den Zeitraum vom 31. Dezember 2005 bis zum Datum der…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über Fragen im Zusammenhang mit dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.