Erwägungsgrund 4 32006D0613BESCHLUSS Nr. 204 vom 6. Oktober 2005 über die Muster der zur Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 des Rates erforderlichen Vordrucke (Reihe E 200) (Text von Bedeutung für den EWR und das Abkommen EU-Schweiz) (2006/613/EG)
Aus praktischen Gründen sind in der Europäischen Union sowie gemäß dem EWR-Abkommen und dem Abkommen mit der Schweiz identische Vordrucke zu verwenden —
Erwägungsgrund 4 32005D0376BESCHLUSS Nr. 201 vom 15. Dezember 2004 über die Muster der zur Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 des Rates erforderlichen Vordrucke (Reihe E 400) (Text von Bedeutung für den EWR und das Abkommen EU/Schweiz) (2005/376/EG)
Aus praktischen Gründen werden in der Europäischen Union sowie gemäß dem EWR-Abkommen und dem Abkommen mit der Schweiz identische Vordrucke verwendet —
Erwägungsgrund 4 32005D0204BESCHLUSS Nr. 199 vom 13. Oktober 2004 über die Muster der zur Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 des Rates erforderlichen Vordrucke (Reihe E 300) (Text von Bedeutung für den EWR und für das Abkommen EU-Schweiz) (2005/204/EG)
Aus praktischen Gründen sollten die in der Europäischen Union und gemäß dem EWR-Abkommen sowie dem Abkommen mit der Schweiz verwendeten Vordrucke identisch sein…
Erwägungsgrund 4 32006D0365BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 15. Mai 2006 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (2006/365/EG, Euratom)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32005R1440Unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Rahmen vorheriger Abkommen über ähnliche Regelungen muss ein Instrument zur Verwaltung des Abkommens in der…
Erwägungsgrund 2 32004D0911BESCHLUSS DES RATES vom 2. Juni 2004 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, und des dazugehörigen Einverständlichen Memorandums (2004/911/EG)
Die Anwendung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates setzt voraus, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft den Bestimmungen jener Richtlinie gleichwertige…