Erwägungsgrund 6 32006D0476BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juni 2006 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banque de France (2006/476/EG)
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte daher gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32009D0448BESCHLUSS DES RATES vom 28. Mai 2009 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich des externen Rechnungsprüfers der De Nederlandsche Bank (2009/448/EG)
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32007D0097BESCHLUSS DES RATES vom 12. Februar 2007 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banco de España (2007/97/EG)
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32006D0852BESCHLUSS DES RATES vom 28. November 2006 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banka Slovenije (2006/852/EG)
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32005D0866BESCHLUSS DES RATES vom 1. Dezember 2005 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Central Bank and Financial Services Authority of Ireland (2005/866/EG)
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32008D0268BESCHLUSS DES RATES vom 17. März 2008 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Suomen Pankki (2008/268/EG)
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —