Erwägungsgrund 4 32007D0930BESCHLUSS Nr. 930/2007/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Juni 2007 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
Ungarn und Griechenland haben infolge von zwei durch Überschwemmungen verursachten Katastrophen Anträge auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt —
Erwägungsgrund 5 32008D0469BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juni 2008 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2008/469/EG)
Slowenien hat infolge der Hochwasserkatastrophe vom September 2007 einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt —
Erwägungsgrund 4 32008D0267BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Anwendung von Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2008/267/EG)
Das Vereinigte Königreich hat infolge der Hochwasserkatastrophe vom Juni und Juli 2007 einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt —
Erwägungsgrund 2 32006D0012BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. November 2005 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 3 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 7. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Finanzierung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Ergänzung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (2006/12/EG)
Schweden, Estland, Lettland und Litauen haben ihre Anträge auf Inanspruchnahme des Fonds innerhalb der in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 gesetzten…
Erwägungsgrund 4 32007D1530BESCHLUSS Nr. 1530/2007/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Oktober 2007 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
Deutschland und Frankreich haben Anträge auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt, weil sie große Schäden infolge eines schweren Sturms bzw. eines tropischen…
Erwägungsgrund 2 32005D0706BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. September 2005 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 3 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 7. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Finanzierung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Ergänzung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (2005/706/EG)
Die Slowakische Republik hat am 24. Januar 2005 einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds infolge einer durch Sturm verursachten Katastrophe gestellt.