Erwägungsgrund 4 32006D0618BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen– und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in Bezug auf diejenigen Bestimmungen des Zusatzprotokolls, die in den Anwendungsbereich der Artikel 179 und 181a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen (2006/618/EG)
Einige Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Protokolls; in anderen Mitgliedstaaten ist das Ratifizierungsverfahren im Gange.
Erwägungsgrund 4 32006D0616BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in Bezug auf diejenigen Bestimmungen des Zusatzprotokolls, die in den Anwendungsbereich der Artikel 179 und 181a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen (2006/616/EG)
Einige Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Protokolls; in anderen Mitgliedstaaten ist das Ratifizierungsverfahren im Gange.
Erwägungsgrund 4 32006D0617BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in Bezug auf diejenigen Bestimmungen des Zusatzprotokolls, die in den Anwendungsbereich von Titel IV des Dritten Teils des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen (2006/617/EG)
Einige Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Protokolls; in anderen Mitgliedstaaten ist das Ratifizierungsverfahren im Gange.
Erwägungsgrund 4 32006D0619BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen– und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in Bezug auf diejenigen Bestimmungen des Zusatzprotokolls, die in den Anwendungsbereich von Titel IV des Dritten Teils des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen (2006/619/EG)
Einige Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Protokolls; in anderen Mitgliedstaaten ist das Ratifizierungsverfahren im Gange.
Erwägungsgrund 4 32008D0801BESCHLUSS DES RATES vom 25. September 2008 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (2008/801/EG)
Einige Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens, in anderen Mitgliedstaaten läuft das Ratifizierungsverfahren.
Erwägungsgrund 1 32006D0403Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere…