Erwägungsgrund 4 32006D0666BESCHLUSS 2006/666/GASP DES RATES vom 15. September 2006 über die Verlängerung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung Indonesiens über die Aufgaben, die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) (Aceh-Beobachtermission — AMM) und ihres Personals
Die Verlängerung des Abkommens in Form eines Briefwechsels um einen Zeitraum von drei Monaten bis zum 15. Dezember 2006 sollte im Namen der Europäischen Union…
Erwägungsgrund 4 32006D0676BESCHLUSS 2006/676/GASP DES RATES vom 10. August 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der militärischen Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (Operation EUFOR RD Congo)
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32005D0765BESCHLUSS 2005/765/GASP DES RATES vom 3. Oktober 2005 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung Indonesiens über die Aufgaben, die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) (Aceh-Beobachtermission — AMM) und ihres Personals
Dieses Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32005D0798BESCHLUSS DES RATES vom 14. November 2005 zum Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über Fragen betreffend den Handel mit Wein (2005/798/EG)
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte daher genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32006D0909BESCHLUSS DES RATES vom 4. Dezember 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen über Anpassungen der Handelspräferenzen bei Käse auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/909/EG)
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32006D0067BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 2005 zum Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels, zur Änderung des Assoziationsabkommens EG-Jordanien und zur Ersetzung der Anhänge I, II, III und IV des Assoziationsabkommens sowie der Protokolle Nr. 1 und 2 zu dem Assoziationsabkommen (2006/67/EG)
Das am 23. Juni 2005 paraphierte Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte genehmigt werden.