Erwägungsgrund 3 32006D0535BESCHLUSS DES RATES vom 29. April 2004 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2006/535/EG)
Das Protokoll sollte ab dem Tag des Beitritts vorläufige Anwendung finden, bis die für seinen formalen Abschluss erforderlichen Verfahren beendet sind —
Erwägungsgrund 3 32006D0454BESCHLUSS DES RATES vom 29. April 2004 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2006/454/EG)
Das Protokoll sollte ab dem Tag des Beitritts vorläufige Anwendung finden, bis die für seinen formalen Abschluss erforderlichen Verfahren beendet sind —
Erwägungsgrund 3 32006D0456Das Protokoll sollte ab dem Tag des Beitritts vorläufige Anwendung finden, bis die für seinen formalen Abschluss erforderlichen Verfahren beendet sind —
Erwägungsgrund 3 32006D0711BESCHLUSS DES RATES vom 29. April 2004 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2006/711/EG)
Das Protokoll sollte ab dem Tag des Beitritts vorläufige Anwendung finden, bis die für seinen formalen Abschluss erforderlichen Verfahren beendet sind —
Erwägungsgrund 3 32006D0452BESCHLUSS DES RATES vom 29. April 2004 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2006/452/EG)
Das Protokoll sollte ab dem Tag des Beitritts vorläufige Anwendung finden, bis die für seinen formalen Abschluss erforderlichen Verfahren beendet sind —
Erwägungsgrund 3 32006D0709BESCHLUSS DES RATES vom 29. April 2004 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2006/709/EG)
Das Protokoll sollte ab dem Tag des Beitritts vorläufige Anwendung finden, bis die für seinen formalen Abschluss erforderlichen Verfahren beendet sind —