Erwägungsgrund 6 32005D0026BESCHLUSS DES RATES vom 25. Oktober 2004 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Übereinkommens zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch, die mit dem Übereinkommen aus dem Jahr 1949 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Costa Rica eingesetzt wurde („Antigua-Übereinkommen“) (2005/26/EG)
Das Antigua-Übereinkommen liegt seit dem 14. November 2003 in Washington DC in den Vereinigten Staaten von Amerika zur Unterzeichnung auf; gemäß seinem Artikel…
Erwägungsgrund 7 32006D0539Die Gemeinschaft hat das Antigua-Übereinkommen im Einklang mit dem Beschluss 2005/26/EG des Rates am 13. Dezember 2004 unterzeichnet.
Erwägungsgrund 7 32005D0026BESCHLUSS DES RATES vom 25. Oktober 2004 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Übereinkommens zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch, die mit dem Übereinkommen aus dem Jahr 1949 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Costa Rica eingesetzt wurde („Antigua-Übereinkommen“) (2005/26/EG)
Das Antigua-Übereinkommen liegt gemäß Artikel XXVII Absatz 1 Buchstabe c) für die Gemeinschaft zur Unterzeichnung auf.
Erwägungsgrund 3 32005D0371BESCHLUSS DES RATES vom 3. März 2005 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2005/371/EG)
Das am 18. Dezember 2004 in Brüssel paraphierte Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 2 32006D0365BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 15. Mai 2006 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (2006/365/EG, Euratom)
Das Abkommen wurde von den Vertretern der Vertragsparteien am 16. Januar 2004 in Brüssel unterzeichnet und wird vorbehaltlich seines späteren Abschlusses seit…
Erwägungsgrund 4 32006D0964BESCHLUSS DES RATES vom 18. Dezember 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Kanadas zur Schaffung eines Kooperationsrahmens im Bereich von Hochschulbildung, Berufsbildung und Jugend (2006/964/EG)
Das Abkommen wurde im Namen der Gemeinschaft vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses am 5. Dezember 2006 unterzeichnet.