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Gemäß Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1292/96 wird der Ausschuss für Nahrungsmittelhilfe und Ernährungssicherheit von dieser Maßnahme in Kenntnis gesetzt —
Gemäß Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1292/96 wurde der Ausschuss für Nahrungsmittelhilfe und Ernährungssicherheit von dieser Maßnahme in Kenntnis gesetzt —
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 eingesetzten…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2005/32/EG eingesetzten Ausschusses —
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 133 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eingesetzten Ausschusses —
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des nach Artikel 22 der Richtlinie 2007/2/EG eingesetzten Ausschusses —
Die Maßnahmen dieser Richtlinie entsprechen der Stellungnahme des gemäß der Richtlinie 2004/23/EG Artikel 29 eingesetzten Ausschusses —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.